Patentierbarkeit von Blockchains in Europa
Eine Blockchain stellt eine computerimplementierte Erfindung dar. Blockchain-Erfindungen werden daher beim deutschen Patentamt und dem EPA genau vor dem Hintergrund des Kriteriums der Technizität beurteilt.
Die Guidelines des EPA bieten insbesondere zu folgenden Themen, unter denen Blockchain-Erfindungen fallen können, wichtige Anleitungen, wie der befasste Prüfer vorzugehen hat: Mathematische Methoden: G-II 3.3 und 3.6, Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen: G-II 3.3.1, Simulation, Entwurf oder Modellierung: G-II 3.3.2.2, Systeme, Regeln und Verfahren zur Durchführung von mentalen Handlungen, Spielen oder Geschäften (G-II 3.5), Präsentation von Informationen und grafischen Benutzeroberflächen: G-II 3.7 und vielleicht besonders wichtig: Erfindungen, die in einer verteilten Computerumgebung realisiert wurden: F-IV 3.9.3.
Bei der Prüfung von Erfindungen, die sich mit Blockchains befassen, wird daher zunächst die Technizität geprüft. Falls die Erfindung ausreichend technischen Charakter aufweist, werden alle Merkmale, die zum technischen Charakter beitragen, bei der Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit berücksichtigt. Die erfinderische Tätigkeit wird gemäß dem standardmäßig anzuwendenden problem-solution-approach geprüft.
Ein interessantes Beispiel für ein erfolgreiches europäisches Erteilungsverfahren ist die EP 3125489 B1, die das Verhalten der Miner überwacht. Hierbei wird ein Code in die Blockchain aufgenommen, der das Mining überwacht und bei schädlichem Verhalten geeignete Aktionen auslöst. Der zusätzliche Code überwacht daher die Fortschreibung der Blockchain. Der Code überwacht daher die Einhaltung der Regeln für die Fortschreibung der Blockchain. Der Code kann in einer alternativen Fassung selbst Regeln für die Forstchreibung der Blockchain enthalten oder entwickeln. Das Patent EP 3125489 B1 befasst sich daher nicht mit einer Anwendung der Blockchain-Technologie, sondern mit der Weiterentwicklung der Blockchain-Technologie.
Ein weiteres interessantes europäisches Patent ist die EP 3 257 191 B1 mit dem Titel "Registry and automated management method for blockchain-enforced smart contracts". Das Patent enthält Ansprüche, die sich insbesondere auf ein eine computerimplementierte Methode zur Kontrolle der Sichtbarkeit und/oder Erfüllung eines Vertrages beziehen. Außerdem wird ein Verfahren zur Aufnahme eines Vertrages in eine Blockchain beansprucht, wobei eine Kryptowährung genutzt wird.
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